Seminardetails

Zertifizierter Lehrgang für kommunale Ordnungskräfte

Veranstaltungsdetails

Z 155-26.01 W

Zertifizierter Lehrgang für kommunale Ordnungskräfte

Sascha Wimmers, Ina Flusche, Carina Heinzel, Stephan Trunk, Sven Flügge, Marcus Richter, Philipp Wiesenfeller

09.09.2026, Mittwoch07:00 - 15:00
16.09.2026, Mittwoch07:00 - 15:00
23.09.2026, Mittwoch07:00 - 15:00
30.09.2026, Mittwoch07:00 - 15:00
07.10.2026, Mittwoch07:00 - 15:00
14.10.2026, Mittwoch07:00 - 15:00
04.11.2026, Mittwoch07:00 - 15:00
11.11.2026, Mittwoch07:00 - 15:00
18.11.2026, Mittwoch07:00 - 11:00
18.11.2026, Mittwoch11:30 - 15:00
25.11.2026, Mittwoch07:00 - 15:00
02.12.2026, Mittwoch07:00 - 15:00
13.01.2027, Mittwoch07:00 - 15:00
20.01.2027, Mittwoch07:00 - 11:00
26.01.2027, Dienstag07:00 - 15:00
09.02.2027, Dienstag08:00 - 15:00

Bergisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Obergrünewalder Str. 27
42103 Wuppertal

Stephanie Röder
stephanie.roeder@bsi.wuppertal.de

Alle Mitarbeitenden des kommunalen Ordnungsdienstes, besonders Neu- und Quereinsteigende

Die Gefahrenabwehr ist eine Kernaufgabe der

Kommunen und der Polizei in Nordrhein-Westfalen.

Hierbei leisten die kommunalen Ordnungsdienste einen entscheidenden

Beitrag. Die Anforderungen an die Beschäftigten

der kommunalen Ordnungsdienste sind dabei hoch.

Dies erfordert eine entsprechende Handlungssicherheit der

Beschäftigten in Bezug auf professionelle, adressatengerechte

und deeskalierende Kommunikationstechniken ebenso wie

bei der rechtskonformen Umsetzung von grundrechtseinschränkenden

Verwaltungsmaßnahmen. Gleichzeitig zeigt

der Wandel der Gesellschaft mit einer gesteigerten Aggressivität

in den letzten Jahren auch, dass die Notwendigkeit

besteht, die Kompetenzen der Beschäftigten im Bereich

Eigensicherung und Selbstschutz praxisorientiert weiter

konsequent zu stärken.

 

Qualifizierungskonzept im Rahmen eines zertifizierten

Lehrgangs für kommunale Ordnungsdienstkräfte

Die kommunalen Studieninstitute als Expert:innen der

kommunalen Aus- und Fortbildung bieten deshalb in

Nordrhein-Westfalen schon seit längerem hochqualitative

unterschiedliche Qualifizierungsangebote für Beschäftigte

in kommunalen Ordnungsdiensten an. Auf der Grundlage

hierbei gewonnener Erfahrungen und des vom Landtag

beschlossenen Entschließungsantrags (Drucksache

17/9820) bieten die kommunalen Studieninstitute nach

intensiver Beratung mit den Trägerkommunen und unter

Beteiligung der Expert:innen des Ministeriums des Innern

des Landes NRW, des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung

und Personalangelegenheiten der Polizei sowie

des Netzwerkes #sicherimDienst das nachfolgend skizzierte

Qualifizierungskonzept im Rahmen eines zertifizierten

Lehrgangs für kommunale Ordnungsdienstkräfte nach

einheitlichen Grundsätzen an.

In Abhängigkeit von den Wünschen der jeweiligen Trägerkommunen

kann ein zertifizierter Lehrgang für Beschäftigte

der kommunalen Ordnungsdienste entweder eigenständig

durchgeführt oder an den Basislehrgang zum

Verwaltungslehrgang I angeschlossen, komplett in einen

Verwaltungslehrgang I integriert, in die Ausbildung zur/

zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) oder in den Vorbereitungsdienst

der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt

eingegliedert werden. Bei der Integration in einen Lehrgang

würde sich die Stundenzahl um die Qualifizierungsinhalte

erhöhen.

Aufgrund der vielfältigen kommunalen Gegebenheiten

ist es sinnvoll, im Rahmen des zertifizierten Lehrgangs

verpflichtend einheitliche Basisinhalte zu vermitteln, die

dann seitens der Kommunen, basierend auf den jeweiligen

kommunalen Anforderungen, modular ausgebaut werden

können.

 

Lehr- und Stoffverteilungsplan für einen zertifizierten

Lehrgang für kommunale Ordnungsdienstkräfte

Theoretische Grundlagen (Rechts- und Fachkenntnisse)

Umfang 96 Unterrichtseinheiten (12 Seminartage)

Inhalte:

Ÿ Grundlagen des Polizei- und Ordnungsrechts

Ÿ Ordnungswidrigkeitenrecht

Ÿ Eingriffsrechte

Ÿ Spezialgesetzliche Regelungen, z. B.

-

Straßenverkehrsrecht

- Stadt- und Sondernutzungsrecht

- Jugendschutz

- Gewerberecht

- Gaststättenrecht

- Umweltrecht (Lärm- und Immissionsschutz)

- Umgang mit Tieren

- Aufenthalts- und Ausländerrecht

- Gesetz über Hilfsmaßnahmen bei psychischen

Krankheiten (PsychKG)

Ÿ Erkennen von Dokumentenfälschungen

Sozialkompetenzen angelehnt an BIUS

(Berufsspezifisches Interventions- und Sicherheitstraining)

Umfang 36 Unterrichtseinheiten (4,5 Seminartage)

Inhalte:

Ÿ Grundlagen in den Bereichen Kommunikation, Kooperation,

Diversity und interkulturelle Kompetenzen

Ÿ Spezifische Kommunikations- und Konfliktlagen

- Einsatzbegleitende Kommunikation

- Eskalations- und Deeskalationsstufen

- Rechtssichere Teamarbeit im kommunalen Ordnungsdienst

- Situationstraining

Schwerpunkt Eigensicherung / Selbstschutz im Außendienst

Umfang 16 Unterrichtseinheiten (2 Seminartage)

Ÿ Eigensicherung, Schutztechniken, Eingriffstechniken

Ÿ Griffbefreiungen

Ÿ Verhaltensalternativen bei kollektiven Gewaltlagen

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und

Bedarfe können im Rahmen der theoretischen Qualifizierung

Abweichungen im Umfang von 25 % vorgenommenen bzw.

andere/weitere Themenschwerpunkte gesetzt werden. Für

eine Zertifizierung ist die Teilnahme an mindestens 75 % der

festgelegten Basislehrgangsinhalte erforderlich.

Eingriffe gem. Standardermächtigungen (§ 24 OBG NRW)

und Zwang (VwVG NRW)

Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln

(Individuelle Ausrüstung)

Inhalte und Umfang werden bedarfsorientiert nach den Gegebenheiten

vor Ort gestaltet.

2600.- € pro Person