G 521-26.01 W
Neuerungen im Kommunalrecht 2026
Professor Dr. Frank Bätge
Bergisches Studieninstitut für kommunale VerwaltungObergrünewalder Str. 2742103 Wuppertal
Stephanie Röderstephanie.roeder@bsi.wuppertal.de
Alle mit dem Sitzungsdienst des Rates bzw. Kreistages, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen befassten kommunalen Führungskräfte und Mitarbeiter/innen
Das Kommunalverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen hat praxisrelevante Änderungen durch das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erfahren, die überwiegend erst im November 2025 in Kraft getreten sind. Hierzu gehören unter vielen anderen die vollständige Neuregelung der Ordnungsgewalt der Vorsitzenden, die neuen Kompetenzen der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen der Bürgermeister, die Neuregelungen zu Fraktionen und Gruppen, das Teilnahmerecht an nichtöffentlichen Sitzungen, das angehobene Quorum für die geheime Wahl, die Neubesetzung der Ausschüsse und neu eingeräumte Gestaltungsmöglichkeiten durch die Geschäftsordnung.
Bei der Vorstellung und Analyse der zunehmenden kommunalverfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Organisation von Rats-, Ausschuss- und Bezirksvertretungssitzungen (aus dem aktuellen Berichtszeitraum 2025/26) wird es vor allem um - über den Einzelfall hinausgehende - Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen. Im Mittelpunkt stehen Entscheidungen zur Organisation kommunaler Gremiensitzungen.
Die Teilnehmer/innen erhalten neben den Teilnehmerunterlagen auch eine Leitsatzsammlung aller besprochenen kommunalverfassungsrechtlichen Entscheidungen.
Schwerpunkte:
V. Diskussion und Austausch über aktuelle Problemstellungen aus der Praxis der Rats- und Kreistagsbüros sowie des Ausschuss- und Bezirksmanagements
169.– € pro Person