VL II 68
Verwaltungslehrgang II 68
08.09.2025 08:30 Uhr
26.05.2027 14:45 Uhr
Bergisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung Obergrünewalder Str. 27 42103 Wuppertal
Tarifbeschäftigte von Kommunalverwaltungen, die die Zweite Prüfung als Voraussetzung einer entsprechenden Eingruppierung ablegen müssen (siehe Ziff. 7 der der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA)).
Vorbereitung auf die o.g. Zweite Prüfung anhand des von der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung in Nordrhein-Westfalen beschlossenen Lehr- und Stoffverteilungsplanes für den Verwaltungslehrgang II.
Erfolgreiche Teilnahme am Zulassungsverfahren (siehe Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) i.d.F. des 10. Änderungs-TV vom 20. Dezember 2016; Nr.5 Zulassung/Durchführung Verwaltungslehrgang II).
Von der Teilnahme am Zulassungsverfahren befreit sind Mitarbeiter/innen, die die Erste Prüfung für Angestellte bzw. die Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit der Note „sehr gut (1)“ oder „gut (2)“ bestanden haben.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme an der Ersten Verwaltungsprüfung (VL I / AL I) oder Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
oder
eine vergleichbare andere Ausbildung, die den vorgenannten Befähigungen entspricht (Ausnahmefälle)
(Besondere Zulassungsvoraussetzungen der Anstellungskörperschaften bleiben unberührt.)
Im Rahmen des Lehrgangsbesuchs ist die Anerkennung von anderweitig erlangten Befähigungen gegen entsprechenden Nachweis und anschließende Freistellung von Unterrichts-/Klausurverpflichtungen möglich.
816 Unterrichtsstunden einschließlich der Leistungsnachweisezweimal wöchentlich, von 8.00 bis 14.45 Uhr.
Der Unterricht wird montags und mittwochs durchgeführt.
Die einzelnen Fachdisziplinen werden in modularer Form vermittelt und schließen mit einem Leistungsnachweis ab, der die bisherige schriftliche Abschlussprüfung ersetzt. Daneben ist eine Hausarbeit pro Lehrgang anzufertigen.Die Institutsferien entsprechen grundsätzlich den allgemeinen Schulferien in NRW.
Prüfungsordnung für die Zweite Verwaltungsprüfung der Beschäftigtenim kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-II) in der Fassung vom 14.11.2019.
Lehrgangsgebühren
Anmeldungen durch Institutsträger: 7.535 € je Teilnehmer/in fällig zu Beginn des Lehrgangs
Anmeldungen durch sonstige Kunden: 8.660 € je Teilnehmer/in fällig zu Beginn des Lehrgangs
Prüfungsgebühren
Anmeldung durch Institutsträger:
Anmeldung durch sonstige Kunden: