Die Gefahrenabwehr ist eine Kernaufgabe der
Kommunen und der Polizei in Nordrhein-Westfalen.
Hierbei leisten die kommunalen Ordnungsdienste einen entscheidenden
Beitrag. Die Anforderungen an die Beschäftigten
der kommunalen Ordnungsdienste sind dabei hoch.
Dies erfordert eine entsprechende Handlungssicherheit der
Beschäftigten in Bezug auf professionelle, adressatengerechte
und deeskalierende Kommunikationstechniken ebenso wie
bei der rechtskonformen Umsetzung von grundrechtseinschränkenden
Verwaltungsmaßnahmen. Gleichzeitig zeigt
der Wandel der Gesellschaft mit einer gesteigerten Aggressivität
in den letzten Jahren auch, dass die Notwendigkeit
besteht, die Kompetenzen der Beschäftigten im Bereich
Eigensicherung und Selbstschutz praxisorientiert weiter
konsequent zu stärken.
Qualifizierungskonzept im Rahmen eines zertifizierten
Lehrgangs für kommunale Ordnungsdienstkräfte
Die kommunalen Studieninstitute als Expert:innen der
kommunalen Aus- und Fortbildung bieten deshalb in
Nordrhein-Westfalen schon seit längerem hochqualitative
unterschiedliche Qualifizierungsangebote für Beschäftigte
in kommunalen Ordnungsdiensten an. Auf der Grundlage
hierbei gewonnener Erfahrungen und des vom Landtag
beschlossenen Entschließungsantrags (Drucksache
17/9820) bieten die kommunalen Studieninstitute nach
intensiver Beratung mit den Trägerkommunen und unter
Beteiligung der Expert:innen des Ministeriums des Innern
des Landes NRW, des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung
und Personalangelegenheiten der Polizei sowie
des Netzwerkes #sicherimDienst das nachfolgend skizzierte
Qualifizierungskonzept im Rahmen eines zertifizierten
Lehrgangs für kommunale Ordnungsdienstkräfte nach
einheitlichen Grundsätzen an.
In Abhängigkeit von den Wünschen der jeweiligen Trägerkommunen
kann ein zertifizierter Lehrgang für Beschäftigte
der kommunalen Ordnungsdienste entweder eigenständig
durchgeführt oder an den Basislehrgang zum
Verwaltungslehrgang I angeschlossen, komplett in einen
Verwaltungslehrgang I integriert, in die Ausbildung zur/
zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) oder in den Vorbereitungsdienst
der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
eingegliedert werden. Bei der Integration in einen Lehrgang
würde sich die Stundenzahl um die Qualifizierungsinhalte
erhöhen.
Aufgrund der vielfältigen kommunalen Gegebenheiten
ist es sinnvoll, im Rahmen des zertifizierten Lehrgangs
verpflichtend einheitliche Basisinhalte zu vermitteln, die
dann seitens der Kommunen, basierend auf den jeweiligen
kommunalen Anforderungen, modular ausgebaut werden
können.
Lehr- und Stoffverteilungsplan für einen zertifizierten
Lehrgang für kommunale Ordnungsdienstkräfte
Theoretische Grundlagen (Rechts- und Fachkenntnisse)
Umfang 96 Unterrichtseinheiten (12 Seminartage)
Inhalte:
Grundlagen des Polizei- und Ordnungsrechts
Ordnungswidrigkeitenrecht
Eingriffsrechte
Spezialgesetzliche Regelungen, z. B.
-
Straßenverkehrsrecht
- Stadt- und Sondernutzungsrecht
- Jugendschutz
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Umweltrecht (Lärm- und Immissionsschutz)
- Umgang mit Tieren
- Aufenthalts- und Ausländerrecht
- Gesetz über Hilfsmaßnahmen bei psychischen
Krankheiten (PsychKG)
Erkennen von Dokumentenfälschungen
Sozialkompetenzen angelehnt an BIUS
(Berufsspezifisches Interventions- und Sicherheitstraining)
Umfang 36 Unterrichtseinheiten (4,5 Seminartage)
Inhalte:
Grundlagen in den Bereichen Kommunikation, Kooperation,
Diversity und interkulturelle Kompetenzen
Spezifische Kommunikations- und Konfliktlagen
- Einsatzbegleitende Kommunikation
- Eskalations- und Deeskalationsstufen
- Rechtssichere Teamarbeit im kommunalen Ordnungsdienst
- Situationstraining
Schwerpunkt Eigensicherung / Selbstschutz im Außendienst
Umfang 16 Unterrichtseinheiten (2 Seminartage)
Eigensicherung, Schutztechniken, Eingriffstechniken
Griffbefreiungen
Verhaltensalternativen bei kollektiven Gewaltlagen
Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und
Bedarfe können im Rahmen der theoretischen Qualifizierung
Abweichungen im Umfang von 25 % vorgenommenen bzw.
andere/weitere Themenschwerpunkte gesetzt werden. Für
eine Zertifizierung ist die Teilnahme an mindestens 75 % der
festgelegten Basislehrgangsinhalte erforderlich.
Eingriffe gem. Standardermächtigungen (§ 24 OBG NRW)
und Zwang (VwVG NRW)
Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln
(Individuelle Ausrüstung)
Inhalte und Umfang werden bedarfsorientiert nach den Gegebenheiten
vor Ort gestaltet.