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(K)ein Vergaberecht in der Unterschwelle? - Radikale Reform 2026

Veranstaltungsdetails

U 503-26.01

(K)ein Vergaberecht in der Unterschwelle? - Radikale Reform 2026

Professor Dr. Christopher Zeiss

11.03.2026, Mittwoch09:00 - 16:00

online

Stephanie Röder
stephanie.roeder@bsi.wuppertal.de

Mitarbeitende, die bei öffentlichen Auftraggebern mit der Vergabe befasst sind

Kommunale Vergabegrundsätze, UVgO und VOB/A - zum 1.1.2026 alles abgeschafft! Ziel ist die maximale Flexibilität der Kommunen in der Beschaffung. Sogar die Auswahl regionaler Lieferanten und Dienstleister soll erleichtert sein. Aus Kommunen wird bereits über Stellenabbau in den Vergabereferaten berichtet, weil jetzt doch alles "viel einfacher" wäre. Aber ist es "viel einfacher"? Ist die Reform für die Kommunen eine gefährliche Mogelpackung? Schließlich müssen nach dem neu eingeführten § 75a Abs. 1 GO NRW weiterhin Transparenz und Gleichbehandlung beachtet werden. Auch die Binnenmarktrelevanz muss beachtet werden. Schon aus diesem Grunde sind die Kommunen zur Ex-Ante-Transparenz verpflichtet - und die Bevorzugung regionaler Anbieter ist verboten. Daneben gibt es zahlreiche weitere rechtliche Probleme: Was ist mit Fördermittelempfängern: alte Bescheide, Bundes- und EU-Mittel kann man so einfach auf UVgO oder VOB/A verzichten? Was ist mit dem Nebenvergaberecht (z.B. KorruptionsbG, MiLoG, WRegG)?


Aus den Themen:
"Vergaberevolution": Abschaffung von UVgO und VOB/A
Inkrafttreten und Übergangsregelung
Prinzipien des Vergaberechts i.S.d. § 75a Abs. 1 GO NRW 

Binnenmarktrelevanz und deren praktische Auswirkungen
Besonderheiten für Fördermittelempfänger
Interkommunale Zusammenarbeit und Reformen
Richtige Schätzung des Auftragswerts, funktionaler Zusammenhang
Verfahrenswahl und Transparenz
Satzung gemäß § 75a Abs. 2 GO NRW und Mustersatzung
Reform auf Bundesebene und ihre Auswirkungen

215.- € pro Person